Verordnung/ Abwicklung über die Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung
Ergotherapie kann nur aufgrund ärztlicher Verordnung stattfinden – der Hausarzt, Facharzt bzw. die Klinik verordnet Ihnen Ergotherapie.
Die Zeiteinheiten sind 30‘, 45‘ idealerweise 60‘ Min., zusätzlich können Paraffinbäder, Lymphdrainagen bzw. statische oder dynamische Schienen verordnet werden.
Mit dieser Überweisung kommen Sie zu uns – wir erledigen für Sie die Bewilligung bei der jeweiligen Krankenkasse.
Die Krankenkassen übernehmen einen Teil der Therapiekosten (wir sind kein direkter Vertragspartner). Den Selbstbehalt können Sie bei einer vorhandenen Zusatzversicherung einreichen.
Für genauere Tarifinformationen kontaktieren Sie uns bitte persönlich.